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Kaputt! Mein Weilong GTS m
#2
In der EU gilt eine zweijährige Gefährleistungsfrist (die bei Käufen im Netz erst dann beginnt, wenn der Kunde darüber aufgeklärt wurde). Während der Gewährleistung wendet sich der Kunde in der Regel an den Händler (nur in Ausnahmen direkt an den Hersteller, etwa wenn die Rechznung futsch ist). Es ist das Recht des Kunden, sich an den Händler zu wenden.

In den ersten sechs Monaten können Reparatur oder Ersatz nur verweigert werden, wenn der Verkäufer nachweist, daß die Ware unsachgemäß behandelt wurde.  In den restlichen anderthalb Jahren ist die Beweislast im Streitfall umgekehrt, d.h. der Kunde muß nachweisen, daß er die Ware nicht unsachgemäß behandelt hat (was im Endeffekt heißt, daß die Gewährleistung dann nicht existiert - wer mag schon für ein Spielzeug im Wert von f+nfzehn Schleifen vor Gericht ziehen). Ein großer Händler wird einen Gewährleistungsfall zumindest im ersten halben Jahr schnell und unkompliziert abwickeln und dafür sorgen, daß der Hersteller nicht rumzickt.

Mit anderen Worten: Melde beim Händler einen Gewährleistungsfall und verlange Ersatz oder Reparatur. Der Händler wird Dir dann mitteilen, wie weiter zu verfahren ist.

Der Verkäufer ist übrigens grundsätzlich zum Ersatz verpflichtet und der Kunde hat kein Recht auf "Geld zurück", höchstens wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, Ersatz zu liefern.

P.S.: "todtraurig" schreibt man mit 'd'  ;-)
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Kaputt! Mein Weilong GTS m - von BlueBerry - 03.11.2017, 01:31
RE: Kaputt! Mein Weilong GTS m - von Würfelix - 03.11.2017, 02:45
RE: Kaputt! Mein Weilong GTS m - von snailcuber - 03.11.2017, 20:39
RE: Kaputt! Mein Weilong GTS m - von BlueBerry - 05.11.2017, 03:31
RE: Kaputt! Mein Weilong GTS m - von snailcuber - 05.11.2017, 04:39
RE: Kaputt! Mein Weilong GTS m - von Würfelix - 05.11.2017, 14:00
RE: Kaputt! Mein Weilong GTS m - von snailcuber - 05.11.2017, 15:53

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