erlaubins der Erziehungsberechtigten
#19
(28.04.2010, 15:12)adrian96 schrieb: Ich hab eine frage zu den regeln der wca, nämlich: weiso braucht man die erlaubins der erziehungsberechtigten?
bei tennisturnieren (bei denen,wo ich mitgespielt habe) braucht man keine erlaubnis der elter/erziehungsberechitgten.

müsst du nicht schon einen erziehungsberichtigten bzw 18 jährigen zur reise dabei haben hast du das?
du kannst ohne den nicht mal so weit reisen Seiten es ist gleich vor deiner Tür.?
(29.04.2010, 08:24)larf schrieb:
(28.04.2010, 22:32)Kidstardust schrieb: Auf den ersten Blick liest sich das doch sehr schwammig..Was wenn das Kind lügt und es passiert diesem Kind etwas? Gehts dann um Verletzung der Aufsichtspflicht? Wer trägt dann die Verantwortung??? Und ich frage deshalb weil ich vielleicht noch dieses Jahr selber eine Comp veranstalten will....

Grundsätzlich tragen natürlich die Eltern die Verantwortung und das völlig unabhängig davon, ob das Kind nun lügt oder nicht.
Abhängig vom Alter gibt es bestimmte Zeiträume, in denen man sein Kind "überwachen" muss, um die Aufsichtspflicht nicht zu verletzen.

Je nachdem, was passiert, haften aber auch Kinder ab 7 Jahren selbst: wenn ein 14-jähriger sich alle V-Cubes 7 auf der Competition nimmt und damit die Fenster der Nachbarhäuser einwirft, kann man durchaus davon ausgehen, dass er die entsprechende geistige Reife hat und weiss, was er da tut. Dann muss er selbst für den Schaden aufkommen.

unter 7 Jahren haften der geschädigte so weit ich weiß weil das Kind noch nicht zurechnungsfähig ist und nicht handelsfähig.

der geschädigte muss sorgen das z.b kinder nicht auf seine bausstelle kommen. oder Naturalien weit genug weg sind nicht für sie zugänglich gemacht werden.

so meines Wissenstand.
Legastheniker aus Unterfranken
wer meine Post lesen kann ist ein Genie

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